1. Genug Wasser?
Als bekennende Christen führen wir unseren Betrieb nach biblischen Grundsätzen. Die Wassersuche mit der Wünschelrute lehnen wir daher als okkulte Praktik ab. Der Erfolg dieser Methode ist ohnehin fragwürdig. Man sollte sich am besten mit dieser Thematik kritisch auseinander setzen und dann selbst entscheiden. Ein Einstieg wäre z.B.: http://www.gwup.org/themen/texte/erdstrahlen/.
Unter den meisten Grundstücken sind wasserführende Bodenschichten vorhanden. Günstig sind sandige oder kiesige Schichten im Bereich von 5 - 15 m Tiefe, aber auch aus größeren Tiefen und bei Schieferböden ist Grundwasserförderung möglich.
2. Die Kosten
Die Brunnenbohrung mit eingesetztem Filterrohr und PE-Saugleitung für eine oben angeschlossene Elektro-Pumpe kann der Brunnenbauer bei leichtem Boden komplett schon ab ca. 500,- € herstellen. Bei schweren Böden sind dafür ca. 900,- € anzusetzen. Bei Grundstücken mit einem Grundwasserspiegel von mehr als 8 m Tiefe (z.B. auf einer Anhöhe) führt ein Brunnen mit durchgehender PVC-Verrohrung und eingebauter Unterwasser-Tiefbrunnenpumpe ab ca. 1100,- € zum Erfolg (jeweils + Fahrkosten und Pumpe).
3. Lohnt sich das?
Die Investition für einen Gartenbrunnen hat sich bei den ständig steigenden Wasserpreisen schon in 2 - 3 trockenen Sommern bezahlt gemacht.
4. Erschließung
Die Arbeiten dauern nur wenige Stunden, der Platzbedarf ist gering und der "Flurschaden" hält sich in Grenzen. Zur Steuerung der Elektropumpe für die Gartenbewässerung (Hahn auf = Wasser läuft) ist kein Druckkessel mehr erforderlich. Ein elektronisches Gerät mit eingebautem Trockenlaufschutz (z.B. Presscontrol) erfüllt diesen Zweck. Es läßt sich auch nachträglich an vorhandene Pumpen anschließen. Zum Betrieb von Waschmaschine und Toilette wird ein Membran-Druckbehälter (mind. 20, besser 60 Liter) empfohlen, um die Einschalthäufigkeit der Pumpe zu verringern (Pufferung).
5. Genehmigung
Bei der Benutzung eines Brunnens ist folgendes zu beachten: Das Grundwasser muß dem Erdreich direkt wieder zugeführt werden (Gießen und Rasensprengen). Eine Verbindung zum öffentlichen Wassernetz ist verboten, ebenso das Einleiten von Grundwasser in die Kanalisation. Grundwasser darf nicht ohne Überwachung durch das Gesundheitsamt als Trinkwasser verwendet werden. Gartenbrunnen sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig, müssen aber (je nach Bundesland) gemäß dem jeweils geltenden Wassergesetz bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Untere Wasserbehörde) angemeldet werden!